Orthopädische Maßschuhe
Der Maßschuh zählt zu den orthopädischen Hilfsmitteln. Zu seinen Aufgaben gehören gesundheitliche Beschwerden zu lindern, Einschränkungen zu kompensieren, zu stabilisieren, Fehlstellung zu korrigieren, das Gangbild zu normalisieren, Schmerzen zu lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
Für eine individuelle Lösung für Ihr Fußproblem, wird gemäß erstellter Diagnose Ihr spezielles Schuhwerk in handwerklicher Einzelanfertigung produziert. Durch die elektronische Vermessung der Füße und der Druckmessung können wir exakte Analysen Ihrer Füße durchführen. Der Orthopädieschuhtechniker fertigt basierend auf den Ergebnissen in höchster Präzisionsarbeit Ihren ganz individuellen orthopädischen Maßschuh – damit Sie bequemer und schmerzfreier gehen können.
Heutzutage ist der orthopädische Maßschuhnicht mehr klobig, sondern dank neuer Materialien können auch modische und „feinere Schuhe“ gefertigt werden. Dabei erstellen wir Ihre Maßschuhe ganz nach Ihren Wünschen: Modell, Leder oder Farbe bestimmen Sie mit.
Orthopädische Straßenschuhe
- Fester Halbschuh oder Stiefel
- Als Alltagsschuh außer Haus
- Herstellung über einen individuellen Leisten
Orthopädische Hausschuhe
- Leichter Halbschuh oder Stiefel
- Gebrauch im Haus
- Herstellung über einen individuellen Leisten
Orthopädische Sportschuhe
- Fester Halbschuh oder Stiefel
- zum Ausüben verschiedener Sportarten, Reha oder Versehrtensport oder Physiotherapien
- Herstellung über einen individuellen Leisten
Orthopädische Badeschuhe
- Wasserfester, leichter Schuh
- Rutschfeste Sohle
- Für den Gebrauch im Nassbereich
- Herstellung über einen individuellen Leisten
Orthopädische Interimsschuhe
- leichter Maßschuh, wenn konfektionierte Verbandschuhe nicht ausreichen
- Für den vorübergehenden Einsatz während der Krankheits-bzw. Rehaphasebis zur endgültigen Versorgung mit Maßschuhen
- Herstellung über einen individuellen Leisten
Orthopädische Sicherheitsschuhe
- Arbeitsschuh, mit entsprechender Schutzausrüstung wie Stahlkappen, durchtrittssichererSohle etc.
- Gearbeitet nach der BGR 191
Wenn Fußprobleme nicht mehr durch kostengünstigere Maßnahmen wie z.B. Veränderungen an Konfektionsschuhen oder durch Einlagen ausreichend behandelt werden können, werden Orthopädische Maßschuhe verordnet.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt weitgehend die Kosten dieses medizinischen Hilfsmittels. Lediglich der Betrag, der für einen konventionellen Schuh auszugeben wäre (z.Zt. 76 EUR), ist durch den Patienten selbst zu tragen. Allerdings ist bei sehr anspruchsvollen Schuhmodellen oder Materialien ähnlich wie bei Brillen eine weitergehende Zuzahlung üblich. Sie erhalten in diesen Fällen schließlich auch Schuhe, die in einem Schuhgeschäft ein Vielfaches der 76 EUR kosten würden.
Ihnen stehen jährlich ein neues Paar Straßenschuhe und alle vier Jahre ein Paar Hausschuhe zu. Die Erstversorgung umfasst in der Regel 2 Paar Straßenschuhe sowie ein Paar Hausschuhe.
Die gesetzliche Basis finden sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Justiz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/orthv/gesamt.pdf).