Sicherheitsschuhe
Arbeitsschutzschuhe sind dafür da, unsere empfindlichen Füße vor Verletzungen zu schützen. Dabei sollen sie möglichst bequem sein, so dass man sie auch über einen gesamten Arbeitstag schmerzfrei tragen kann. Doch längst nicht jeder Schuh erfüllt dies. Wie auch beim Anpassen von Konfektionsschuhen, können Ihre Arbeitsschuhe entsprechend Ihrer Fußprobleme geändert werden. In diesem Fall wird Ihr vorhandener Schuh so verändert, dass Ihre Probleme gemindert oder beseitigt werden.
Da Ihre Sicherheitsschuhe einer Baumusterprüfung (ähnlich dem TÜV Ihres Autos) unterliegen, dürfen nur speziell geprüfte und ausgezeichnete Schuhe verändert, oder mit speziell geprüften Einlagen versehen werden. Bitte lassen Sie sich von uns diesbezüglich beraten, bevor Sie Schuhe kaufen oder von Ihrem Betrieb erhalten.
Aufgrund der neuen berufsgenossenschaftlichen Regelung BGR 191 ist die bisherige Verfahrensweise bei der orthopädischen Zurichtung grundsätzlich nicht mehr möglich. Für jeden orthopädischen Fußschutz muss demnach eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Bei einer Veränderung von konfektionierten Sicherheitsschuhen erlischt nun die EG-Baumusterprüfbescheinigung. Zur Lösung des Problems bieten einige Schuhhersteller semivorgefertigte Sicherheitsschuhe nach einem Baukastenprinzip an, für die dann eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt. (ISRV:NI:AGLTA 02/2007 6).
Im Regelfall übernimmt der Arbeitgeber die Anschaffungskosten für Arbeitsschuhe, wenn sie im Arbeitsbereich notwendig vorgeschrieben sind. Bei orthopädischen Schuhen ist der Arbeitgeber nicht zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet.
Die Kosten für Einlagen übernimmt (je nach Zuständigkeit und Dauer der Betriebszugehörigkeit) der Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung, oder die Berufsgenossenschaft (bei einem Arbeitsunfall).
Wir bieten Ihnen auch Komplettlösungen für Ihr Unternehmen an.
Gerne kommen wir bei Ihnen im Unternehmen vorbei, um mit dem Vorgesetzten oder dem Sicherheitsbeauftragten über Ihre individuelle Firmenlösung zu sprechen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Unsere Spezialisten beraten Sie gern!
Bei einem erstmaligen Antrag benötigt die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg:
- vom Versicherten die Antragsformulare G0100und G0133,
- vom Hausarzt einen Befundbericht REHA0200,
- vom Orthopäden einen Befundbericht REHA0205,
- vom Orthopädieschuhmacher den Kostenvoranschlag sowie die hierfür angefertigten Unterlagen und Messwerte, gegebenenfalls in Kopie und
- vom Arbeitgeber die Notwendigkeitsbescheinigung G0134.
Bei jedem weiteren Antrag gilt ein verkürztes Antragsverfahren. Der hierbei benötigte Vordruck REHA0031 beinhaltet Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und zu gesundheitlichen Einschränkungen. Hieraus können sich Anhaltspunkte für weitere erforderliche Leistungen zur Teilhabe ergeben.
Zur Bearbeitung benötigt die DRV Baden-Württemberg:
- vom Versicherten den Kurzantrag REHA0031,
- vom Orthopäden die Verordnung,
- vom Orthopädieschuhmacher den Kostenvoranschlag sowie die hierfür angefertigten Unterlagen und Messwerte, gegebenenfalls in Kopie und
- vom Arbeitgeber die Notwendigkeitsbescheinigung G0134.